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  Allgemeine Geschäftsbedingungen der people&more, nachfolgend p&m genannt.

Einleitung
Für alle Lieferungen und Leistungen der p&m gelten die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland, Stand 22.11.2000, unter Ausschluß der Grundsätze des internationalen Sachrechts.

Allgemeiner Erfüllungsort ist Köln, Gerichtsstand Köln.

1.)
Die Übermittlung der Bestellung per Telefon oder über die Webseite www.peopleandmore.tv stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Die Annahme dieses Angebotes erklärt p&m durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung. Damit kommt ein Vertrag mit people&more, Otto-Hahn-Str. 7 in 50997 Köln bzw. im Falle des Erwerbs von Leistungen Dritter über p&m, ausschließlich mit dem jeweiligen angegebenen Dritten ebenfalls unter Einbezug dieser vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zustande. Eine Zusendung von Eintrittskarten an den Kunden erfolgt nicht. Die Buchungsbestätigung bekommt der Kunde per Post, einem anderen Transportunternehmen odr per Email zugesendet. Die Auswahl des Transportunternehmens behält sich p&m vor. Der Versand durch p&m erfolgt spätestens zwei Arbeitstage nach Eingang der Bestellung. Das Risiko des Versands trägt der Besteller. Der Kunde hat das Recht bei Überschreitung der Lieferung eine Nachfrist von einer Woche zu fordern. Die Nachfrist beeinflusst in gleicher Weise den Zeitraum den Gebrauchs des Widerrufsrechts.

Der Kunde übernimmt die Pflicht seine Teilnahme 3 Arbeitstage vor Veranstaltungstermin p&m die Teilnahme zu bestätigen. Die Bestätigung kann per email an info(at)peopleandmore.info oder telefonisch erfolgen. Der Erwerb der Eintrittskarten und/oder Sonderleistungen zum Weiterverkauf, sowie der generelle Weiterverkauf sind untersagt. Die kostenfreie Stornierungsfrist endet 3 Werktage vor Veranstaltungstermin.


2.) Die Buchungsbestätigung gilt als Gutschein für die auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Eintrittskarten und die ebenfalls aufgeführte Veranstaltung. Eintrittskarten werden nicht verschickt, sie werden am Veranstaltungstag durch unser Personal gegen Vorlage der Buchungsbestätigung mit Personalausweis und ordnungsgemäßen Bezahlung ausgegeben. Wird das Eintrittsgeld auf unser Konto überwiesen, erfolgt die Kartenausgabe nur gegen Vorlage des Kontoauszuges. Nach Verlassen der Veranstaltung verliert die jeweilige Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Erwerb der Eintrittskarten zum Weiterverkauf, sowie der generelle Weiterverkauf sind untersagt.

3.)
Ein Recht zum Widerruf des Vertrages besteht, da die Regelung des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB eingreift, nicht. Vorliegend handelt es sich um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden.

Gleichwohl wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, binnen einer Frist von 2 Wochen ab Bestellung Eintrittskarten und/oder Sonderleistungen kostenlos zu stornieren oder umzubuchen.

Bei fristgerechten Umbuchungen/Stornierungen erhalten Sie Ihren bezahlten Eintrittspreis von uns zurück (abzüglich der Buchungsgebühr), andernfalls besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Sollte es uns produktionstechnisch nicht möglich sein, die von Ihnen reservierten Karten am Aufzeichnungstag zur Verfügung zu stellen, erstatten wir Ihnen den Eintrittspreis. Weitere Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen.

Produktionsbedingte Änderungen, Absagen und Stornierungen behalten wir uns grundsätzlich vor.

 
4.) Auf der Buchungsbestätigung ist eine Ankunftszeit angegeben. Spätestens zu dieser Zeit müssen die Eintrittskarten persönlich an unserem Counter am Veranstaltungsort abgeholt werden. Bei verspätetem Eintreffen behalten wir uns die Weitergabe der Eintrittskarten vor. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

5.)
Die Buchungsbestätigung von p&m dient zur Vorlage für die Eintrittskarten, die am Tag der Aufzeichnung im angegebenen Studiofoyer ausgegeben werden und ggf. als Berechtigungsnachweis für etwaige Sonderleistungen.

Der Kunde muss die Bezahlung der Eintrittskarten bzw. der Sonderleistungen durch Vorlage eines Kontoauszuges nachweisen. Ferner hat der Kunde die Verpflichtung, seine Teilnahme an der Veranstaltung bis zu 3 Arbeitstage vor Veranstaltungstermin schriftlich oder telefonisch zu bestätigen. Sollte der Kunde nicht zur angegebenen Zeit im Studiofoyer an der Kartenausgabe erscheinen bzw. nicht zur angegebenen Zeit am angegebenen Ort der Erbringung von Sonderleistungen erscheinen bzw. die Karten nicht bestätigt haben, können die Eintrittskarten bzw. Sonderleistungen vor Ort zu Lasten des Kunden anderweitig veräußert werden. Eine Erstattung von Auslagen des Kunden, die über den Eintrittspreis bzw. den Preis der Sonderleistungen hinausgehen, wird ausgeschlossen.

Der Erwerb einer Eintrittskarte beinhaltet nicht das Recht auf einen bestimmten Sitzplatz im Studio. Mit Sichtbehinderungen im Studio ist zu rechnen. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar. Der Erwerb einer Eintrittskarte beinhaltet lediglich das Recht auf Teilnahme als Zuschauer.
Es besteht bei einzelnen Veranstaltungen (durch Musikacts, Pyrotechnik, etc.) die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Kunde besucht die Veranstaltung auf eigene Gefahr. p&m kann keine Haftung für eventuelle Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden übernehmen. p&m bemüht sich um einen angemessenen Lautstärkepegel während der Veranstaltung.

Der Kunde überträgt exklusiv auf p&m bzw. im Falle von Veranstaltungen Dritter auf den jeweiligen Veranstalter sämtliche ihm zustehenden bzw. bei ihm entstehenden Rechte an den hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen für alle Rundfunk-, Film- und/oder sonstige Wiedergabezwecke, insbesondere auch für den Online-, Mobile- und/oder Internetbereich. Diese Rechteübertragung erfolgt zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt.


6.) Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Garderobe, Taschen etc. müssen an der Garderobe abgegeben werden. Das Verlassen des Studios während laufender Aufzeichnung ist bei Androhung von Schadensersatzansprüchen untersagt.

7.) Der Veranstalter hat das Recht Zuschauer von der Veranstaltung auszuschließen, die angetrunken, anderweitig negativ auffallen oder aggressiv sind und somit den geordneten Ablauf der Produktion stören.

8.)
Die personenbezogenen Daten unterliegen der Datenschutzverordnung (TDDSG, TDSV, BDSG).
Gemäß §13 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind wir berechtigt für die von uns vom Auftraggeber zugeteilte Aufgabe persönliche Daten zu diesem Zweck in geeignetem Masse zu erheben. Gemäß §14 werden die personenbezogenen Daten in unserer Datenbank gespeichert und verändert mit dem Einverständnis des Betroffenen. Die Datennutzung findet nur für die von uns zugeteilte Aufgabe statt. Die Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen laut §16 geht nur an den Auftraggeber als übermittelnde Stelle. Der Betroffene hat das Recht gemäß §20 die Löschung seiner Daten zu beantragen und durchführen zu lassen.


Mit der Bestellung von Eintrittskarten akzeptiert der Kunde, dass seine personenbezogenen Daten von p&m gespeichert und für die Bestellabwicklung verwendet werden. Partnerunternehmen stellen wir Ihre Adressdaten für ausgewählte Marketingmaßnahmen zur Verfügung. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Weitergabe der Daten erfolgt nur an einen neutralen EDV-Verarbeiter und nicht an Dritte.
Die Einverständniserklärung über Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der Daten kann jederzeit widerrufen werden.
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9.) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für Folgeschäden ist Haftung ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug, aus welchen Gründen auch immer, sind bei leichter Fahrlässigkeit auf bereits entrichtetes Eintrittsgeld beschränkt. Dies gilt nicht bei Produktionsbedingten Änderungen wie z. B. kurzfristige Änderung der Bestuhlung aus feuerpolizeilichen Gründen oder redaktionellen Änderungen.

10.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit sämtlicher Bestimmungen zu Folge.

people&more
Otto-Hahn-Strasse 7
50997 Köln